Ortsgemeinde Oberelz
Gerne Leben in Oberelz

Förderprogramme

Förderprogramm „Abriss“ und „Vitalisierung“ der Verbandsgemeinde und Beteiligung der Ortsgemeinde Oberelz

Oberelz ist stärker von der sinkenden Bevölkerungszahl und der damit verbundenen rückläufigen Nachfrage nach Wohnraum betroffen als die größeren Ortschaften. Experten schätzen, dass sich binnen 20 Jahren die Bevölkerung auf dem Land halbiert und dadurch die Leerstände in den Ortskernen dramatisch zunehmen. 

Dies wurde auch im Rahmen des Projekts „ DIE Chance für das Dorf“ erörtert, aus der ein Dorfentwicklungskonzept entwickelt wurde. Oberelz ist, seit dem Herbst 2012 Modelldorf im Leaderprojekt „DIE Chance für das Dorf“. Als eines von 59 Dörfern vergleichbarer Größe will Oberelz Antwort geben auf die Frage „Quo vadis, Oberelz?“. Es hat schon Strategien ausgearbeitet, die auch die anderen Dörfer übernehmen, anwenden und ausprobieren können. Bei der ersten Strategie: Leere-Häuser-Tour am Kirmessamstag, dem 8. Juni 2013, hat sich das Dorf in der Ortsmitte präsentiert, damit Leerstände mit all ihren bekannten Risiken und Nebenwirkungen, wie der drohenden Verschandelung des Ortsbildes, Imageproblemen oder fallenden Immobilienpreisen, keine Chance haben. Die 6 Leerstände im Jahr 2012 wurden durch diese Aktivitäten, in den folgenden Jahren auf null reduziert. 

Eines ist klar: Damit die Vitalität unseres Dorfes und all die Stärken und positiven Entwicklungen im Dorf nicht belastet werden, dürfen die Leerstände nicht weiter zunehmen. Wir wissen, dass Leerstandsbewältigung keinen Selbstzweck darstellt, sondern zur Erhaltung der Vitalität von Oberelz unabdingbar ist. 

Oberelz hat erkannt, dass die Lösung der Zukunftsaufgabe „Leerstand“ nicht sich selbst und auch nicht länger alleine dem Immobilienmarkt überlassen werden kann. Um den Themen Leerstand und Ortskernvitalisierung künftig erfolgversprechend begegnen zu können, ist der Einsatz eines Leerstandsmanagers in der Gemeinde und Verbandsgemeinde Kelberg eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen. 

Unterlagen:

Förderprogramm Abriss

Antrag Abriss

Förderprogramm Vitalisierung

Antrag Vitalisierung

Am 10.01.2019 der Ortsgemeinderat den überarbeiteten Richtlinien zuzustimmen und sich  

   1.   am Förderprogramm „Abriss“ zu beteiligen und dadurch die festgelegten Förderbeträge zusätzlich zur Auszahlung durch die Verbandsgemeinde zu zahlen, sodass sich die Förderbeträge im Ergebnis verdoppeln.      

2.    am Förderprogramm „Vitalisierung“ zu beteiligen und dadurch die festgelegten Förderbeträge zusätzlich zur Auszahlung durch die Verbandsgemeinde zu zahlen, sodass sich die Förderbeträge im Ergebnis verdoppeln.

„Leerstandsmanagement und Ortskernvitalisierung bestehen nicht nur aus einmaligem Handeln, sondern aus kontinuierlichem Begleiten und Kümmern sowie Überzeugungsarbeit“.  


Förderprogramm „Dorferneuerung“ über Kreisverwaltung Vulkaneifel vom Land Rheinland-Pfalz

Über die Dorferneuerung fördert das Land Rheinland-Pfalz die strukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Dorferneuerung will eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln.  Schwerpunkte der Dorferneuerung sind:

  • Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Aktuelles Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung«. Entwickelt werden soll die familienfreundliche Gemeinde.

Auch die Förderung privater Maßnahmen ist im Rahmen der Dorferneuerung möglich. Hierzu gehören:

  • Erneuerung, Aus-, Um- und Anbau von älteren orts- und landschäftsprägenden oder öffentlich bedeutsamen Gebäuden oder Anlagen,
  • Nutzungsänderungen ganz oder überwiegend leerstehender, freiwerdender Gebäude bzw. Wohnungen
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter
  • Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens
  • Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung wie z.B. Nachbarschaftsläden

Verfahren:

Private Anträge im Bereich der Dorferneuerung werden über die Kreisverwaltung gestellt. Antragsformulare finden Sie am Ende bei Dokumente.

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.

Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und der ADD in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.

Ansprechpartner ist der Dorferneuerungsbeauftragter bei den Kreisverwaltungen Herr Markus Kowall Tel. 06592 - 933325 und der Ortsbürgermeister.

Unterlagen:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der privaten Dorferneuerung.

 

Baby-Prämie und Verbesserung der Infrastruktur 

Mit der Gewährung einer Baby-Prämie sowie der Verbesserung der Infrastruktur soll der Standort Oberelz besonders für Eltern mit Kindern verbessert werden. Mit diesen Maßnahmen tritt die Gemeinde dem allgemeinen Geburtenrückgang zukunftsorientiert entgegen.  

Regeln: 

Mit der Gewährung einer Baby-Prämie sowie der Verbesserung der Infrastruktur soll der Standort Oberelz besonders für Eltern mit Kindern verbessert werden. Mit diesen Maßnahmen tritt die Gemeinde dem allgemeinen Geburtenrückgang zukunftsorientiert entgegen.  

1.       Jedes Baby, das von Oberelzer Eltern geboren wird und in Oberelz wohnt, heißen wir mit einer Prämie willkommen. 

2.       Jedes Kind bis zum sechsten Geburtstag, dessen Eltern ein Baugrundstück oder ein Haus zum Eigenbedarf in Oberelz erwerben, erhält diese Prämie ebenfalls. Die Prämie wir ausgehändigt, nachdem die Eltern ihren ersten Wohnsitz in Oberelz angemeldet haben. 

3.       Kinder von Eltern, die erstmals in eine Mietwohnung nach Oberelz ziehen, erhalten diese Prämie nach einem Jahr mit gemeldetem erstem Wohnsitz, für das in Oberelz geborene Kind. 

4.       Für jedes Kind kann die Prämie nur einmal in Anspruch genommen werden. 

5.       Für jedes Kind werden 500 Euro bereitgestellt. Die Prämie wird in Form eines Spar-buches auf den Namen des Kindes über 500 Euro ausgehändigt. 

6.       Die Prämie ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde Oberelz. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Sie wird auf Antrag im Einzelfall gewährt.   

7.      Diese Regelung gilt ab 01.08.2015 bis auf Widerruf.

Die Babyprämie wurde am 07.07.2015 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.